Leistungsverbesserungen: Warum alte BU-Verträge auf den Prüfstand gehören
Versicherungsbedingungen ändern sich regelmäßig – besonders im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Ein zentraler Punkt ist dabei die Verweisbarkeit, also das Recht die BU-Rente zu verweigern, wenn ein anderer Beruf ausgeübt werden kann. Was das für Handwerker bedeutet und warum jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Überprüfung ist, erfahrt Ihr in diesem Blog.

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Versicherung im Handwerk
Die Absicherung der Arbeitskraft ist für viele Handwerksberufe teuer. Wer sie noch als Schüler abgeschlossen hat, profitiert mitunter von günstigen Konditionen oder besitzt überhaupt erst einen Schutz. Doch ein einmaliger Abschluss reicht nicht aus. Ältere Verträge sollten regelmäßig überprüft werden, da sie möglicherweise nicht mehr den besten Schutz bieten. Folgende Aspekte sind dabei entscheidend:
- Aktualisierte Bedingungen: Moderne Verträge verzichten meist darauf, einmal bewilligte Renten einzustellen, wenn eine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann.
- Angepasste Leistungen: Neue Vertragswerke berücksichtigen aktuelle berufliche und gesundheitliche Entwicklungen besser und bieten oft flexiblere Lösungen, etwa durch Optionsrechte. Ziel ist es, den Schutz individuell anpassbar zu machen.
- Finanzielle Sicherheit: Eine angepasste BU-Versicherung stellt sicher, dass die finanzielle Absicherung im Ernstfall gewährleistet bleibt, indem jeweils die neusten Leistungen mitversichert sind.
Werden diese Punkte nicht beachtet, kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass Leistungen verweigert werden. Allerdings können selbst bei einer Auszahlung weitere Herausforderungen auftreten.
Die Krux mit der Umschulung
Die Verweisbarkeit in der BU-Versicherung bezieht sich auf das Recht des Versicherers, den Versicherten auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, wenn dieser seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann. Man unterscheidet dabei zwischen abstrakter und konkreter Verweisung:
- Abstrakte Verweisung: Der Versicherer kann den Versicherten auf einen anderen Beruf verweisen, den er theoretisch ausüben könnte, unabhängig davon, ob er diese Tätigkeit tatsächlich ausübt. Ein Metallbauer könnte aufgrund gesundheitlicher Probleme umschulen. Trotz der ursprünglichen BU-Rente verlöre er dann seine Leistung, da der Versicherer ihn auf den neuen Beruf verweist.
- Konkrete Verweisung: Hier wird der Versicherte auf eine tatsächlich ausgeübte andere Tätigkeit verwiesen, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Wer beispielsweise einen anderen Beruf vorab erlernt hat, wie Einzelhandelskaufmann, der könnte vielleicht kein Dach mehr decken. Der Versicherer hat in diesem Fall jedoch das Recht vom Versicherten einzufordern, dass er wieder als Kaufmann arbeitet.
Gerade ältere BU-Verträge enthalten häufig eine abstrakte Verweisbarkeit, die in modernen Policen in der Regel nicht mehr vorkommt.
Wie Handwerker jetzt handeln können
Daher ist es wichtig, bestehende Verträge zur Absicherung der Arbeitskraft regelmäßig von einem unabhängigen Experten überprüfen zu lassen. Dabei gilt es insbesondere, auf folgende Punkte zu achten:
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Vertrag keine Klausel enthält, die den Versicherer berechtigt, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, den Sie theoretisch ausüben könnten.
- Aktualität der Bedingungen: Überprüfen Sie, ob Ihr Vertrag den aktuellen Standards entspricht und alle relevanten Risiken abdeckt.
- Flexibilität des Vertrags: Ein moderner BU-Vertrag sollte Anpassungsmöglichkeiten bieten, um auf Veränderungen in Ihrem Berufsleben reagieren zu können.
Eine regelmäßige Überprüfung kann entscheidend für eine optimale Absicherung im Ernstfall sein. Es lohnt sich, eine professionelle Beratung in Betracht zu ziehen, um langfristig finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Unsere Experten für das Handwerk helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Termin unter: https://www.muenchener-verein.de/service-kontakt/online-services/agenturpartner-vor-ort-suchen/
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