Altersvorsorge: Wie 3.000 Euro Inflationsprämie Wirkung entfalten
Viele Handwerksbetriebe und Gewerke bezahlen in diesem Jahr eine Inflationsprämie. Diese ist teilweise sogar in Tarifverträgen festgehalten worden, sodass Arbeitgeber teilweise zur Auszahlung verpflichtet sind. Bis zu 3.000 Euro soll es unter gewissen Voraussetzungen sogar steuerfrei geben. Doch was damit anfangen? Für wen es die Situation zulässt, kann das Geld sinnvoll für die eigene Vorsorge nutzen. Welchen Effekt das haben kann, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Vanessa Mitryaev
Ein echtes Münchener Kindl mit ganz viel Glück im Leben - denn ihr Vater ist Kaminkehrer. So ist es nicht verwunderlich, dass auch Vanessa das Handwerk liebt. Und trotz zwei linker Hände erzählt sie auf dem Handwerkblog spannende Geschichten aus dem Handwerk.
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Versicherung im Handwerk
3.000 Euro klingt nach wenig Geld. Schaut man auf die vereinbarten Summen in den Tarifverträgen, dann sind dort sogar kleinere Summen festgehalten, die verpflichtet ausgezahlt werden sollen. Im Baugewerbe erhalten Beschäftigte in 2023 und 2024 zu zwei festgelegten Terminen jeweils 500 Euro ausgezahlt. Bei den Dachdeckern sind es jeweils 475 Euro. Bei Malern und Lackierern erscheinen zwei Mal 300 Euro mehr auf dem Lohnzettel. Hinzu kommen Leistungen, die Arbeitgeber freiwillig an ihre Mitarbeiter auszahlen.
Und was ist mit der Rente?
Da die Auszahlung dieser Prämie in den meisten Fällen keine Sozialabgaben nach sich zieht, erhöht diese Sonderzahlung nicht die eigene Rente. Sie wird tatsächlich gar nicht für die Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt, da keine Abgaben für eine entsprechende Anwartschaft getätigt werden.
Wer also die Inflationsprämie nutzen möchte, um seine Altersvorsorge zu verbessern, der muss eine private Vorsorge treffen. Hierbei stellt sich dann oft die Frage: Was kann ich tun, um wenigstens ein wenig von Zinseszinseffekten zu profitieren?
Was die betriebliche Altersvorsorge leisten kann
Hierbei bietet die betriebliche Altersvorsorge eine gelungene Möglichkeit, um mithilfe von Sonderzahlungen dauerhaft die Rente aufzubessern. So können auch Überstunden, nicht genommene Urlaubstage und andere Lohnbestandteile über diese in lebenslange Renten gewandelt werden. Da die Entnahme aus dem Bruttolohn erfolgt, können höhere Sparvolumina geltend gemacht werden, ohne diese direkt im Nettolohn in vollem Umfang zu spüren.
Leistungen wie die Inflationsprämie können zusätzlich in den bestehenden Vertrag integriert werden und helfen dabei, den eigenen Rentenanspruch zu erhöhen. Dies gilt übrigens auch für vermögenswirksame Leistungen, die in vielen Betrieben ausgezahlt werden. Die Inflationsprämie für die eigene Altersvorsorge zu nutzen, ist also eine gute Idee für alle.
Mehr zur betrieblichen Altersvorsorge des Münchener Verein erfahrt ihr hier.
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